Termine nach Absprache für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.
Vereinbarungen
Termine
Bitte beachten Sie: Die Terminabsprachen sind verbindlich. Falls sie dennoch einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben sie bitte mind. 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin Bescheid, denn nur so kann dieser noch anderweitig vergeben werden, und es entstehen Ihnen somit keinerlei Kosten. Bei Nichterscheinen, zu spät abgesagten oder versäumten Terminen, wird Ihnen eine Gebühr entsprechend der von Ihnen gebuchten Sitzung in Rechnung gestellt.
Bitte nicht zu früh, sondern pünklich zum vereinbarten Termin kommen ! Danke.
Teilnahme an Seminaren, Einzelsitzungen, Gruppensitzungen
1. Haftung Jeder Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für sein seelisches, geistiges sowie körperliches Wohlbefinden während der/des Sitzung/Seminars bezüglich seines Erlebens, seiner Verarbeitung und der Folgen sowie Veränderungen, die die Inhalte bewirken können. Für materielle und inmaterielle Schäden übernimmt er selbst die volle Haftung.
2. Stornobedingungen Die Anmeldung zu Seminaren ist mit Eingang des Anmeldeformulars rechtskräftig. Die Seminarkosten werden vor Seminarbeginn überwiesen. Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,-€ einbehalten. Nicht rechtzeitig abgesagte Seminare werden zum vollen Betrag in Rechnung gestellt.
Wird ein Seminar seitens des Veranstalters abgesagt, wird der bezahlte Betrag zurückerstattet. Andere Ansprüche an den Veranstalter können nicht geltend gemacht werden.
Kostenübernahme von Krankenversicherungen:
Private Krankenversicherung:
Wenn Sie eine private Kranken-Zusatzversicherung haben oder privat krankenversichert sind, schauen Sie in Ihrem mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag ob Heilpraktiker-Leistungen übernommen werden. Wenn ja, werden Ihnen - je nach Versicherungsbedingungen, 50-100% der Kosten erstattet.
Gesetzliche Krankenversicherung:
in der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilpraktiker nicht. Es gibt
Ausnahmefälle:
1. wenn z. B. Ihr Arzt Ihnen eine spezielle Therapie bei einem Heilpraktiker anordnet, die er selbst nicht durchführen kann/will. Dies müsste jedoch in einem Gespräch zwischen Ihnen und Ihrer gesetzlichen KV vor Beginn der Therapie abgeklärt werden.
2. wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und Sie bei psychologischen Psychotherapeuten nahe Ihres Wohnsitzes zu lange Wartezeiten auf sich nehmen müssen bis ein Therapieplatz frei wird. Es ist Ermessenssache der jeweiligen gesetzlichen Versicherung, welche Wegstrecke Ihnen zu einem freien Therapieplatz zugemutet werden kann. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihrer Versicherung zu verhandeln, wenn Ihnen zu lange Wartezeiten für eine Therapie und/oder zu lange Wegstrecken zu einem der raren freien Plätze zugemutet werden.